Schützenverein Erlinghausen e.V.

Einladung zur Generalversammlung

Am Samstag, dem 21.01.2017, findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte Dolce Vita (Kerstings) die ordentliche Generalversammlung des Schützenvereins Erlinghausen e.V. statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Verlesung des Protokolls der GV vom 16.01.2016
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer
  5. Satzungsänderung (u.a. Antrag aus der letzten Generalversammlung, siehe unten)
  6. Festtermine
  7. Festmusik / Schankvergabe
  8. Vorstandswahlen
    • Schießmeister
    • Adjutant
    • Fahnenoffizier
    • Zugführer
  9. Verschiedenes

Alle Schützenbrüder sind hierzu herzlich eingeladen.

Die Satzungsänderung in der Übersicht:

derzeitige Satzung Vorschlag neue Satzung
§ 5 d) Pflichten des Mitglieds
Grundwehrdienst leistende Schützenbrüder sind von der Zahlung des Beitrages für ein Jahr befreit. Über sonstige Beitragsbefreiungen entscheidet der Vorstand. -entfällt-
§ 10 Nr. 6 Wahlen
Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes ist stets in geheimer Wahl durchzuführen. Die Wahl des erweiterten Vorstandes liegt im Ermessen der Mitgliederversammlung. Bei mehreren Vorschlägen sollte jedoch ebenfalls eine geheime Wahl erfolgen. Die Wahlen zum geschäftsführenden und zum erweiterten Vorstand erfolgen nach Ermessen der Mitgliederversammlung offen (per Handzeichen) oder geheim. Bei mehreren Vorschlägen muss jedoch eine geheime Wahl erfolgen.
§ 11 Nr. 2 Der erweiterte Vorstand besteht aus:
g) zwei Fahnenoffizieren g) vier Fahnenoffizieren
h) zwei Zugführern h) bis zu sechs Zugführern
§ 12 Nr. 2 Kirchliches/Soziales
Stirbt ein Schützenmitglied, so beteiligt sich der Schützenverein an der Beerdigung mit einer Fahnenabordnung und ehrt das verstorbene Mitglied durch Niederlegung eines Kranzes. Die Teilnahme ist Ehrenpflicht eines jeden Schützenbruders. Stirbt ein Schützenmitglied, so beteiligt sich der Schützenverein an der Beerdigung mit einer Fahnenabordnung und ehrt das verstorbene Mitglied. Die Teilnahme ist Ehrenpflicht eines jeden Schützenmitglieds.
§ 11 Nr. 3 Weitere Bestimmungen
Bei dem jährlichen Schützenfest werden diejenigen Schützenbrüder geehrt, die 25, 40, 50, 60 und 70 Jahre dem Verein angehören. Ebenso werden die Schützenkönige und Schützenköniginnen geehrt, die ihr 25. oder 50 jähriges Jubiläum feiern. Über weitere Ehrungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Bei dem jährlichen Schützenfest werden diejenigen Schützenbrüder geehrt, die 25, 40, 50, 60 und 70 Jahre dem Verein angehören. Ebenso werden die Schützenkönige und -Königinnen geehrt, die ihr 25., 40. oder 50jähriges Jubiläum feiern. Über weitere Ehrungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
§ 15 Schlussbestimmung
Mit der Beschlussfassung dieser Satzung wird die Satzung vom 17. Nov.1963 sowie die zwischenzeitlich beschlossene Satzungsänderung außer Kraft gesetzt. Diese Satzung wurde in der heutigen ordentlichen Mitgliederversammlung, die ordnungsgemäß und termingerecht einberufen wurde, den Mitgliedern deutlich verlesen, von diesen in allen Punkten genehmigt und zum Zeichen der Genehmigung von dem geschäftsführenden Vorstand und von 3 weiteren anwesenden Mitgliedern unterschrieben. -entfällt-